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Laut Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer vom 10.11.2008 wurde die Gemeinnützigkeit zur Förderung der Soldaten- und Reservistenbetreuung erneut anerkannt.
Unsere Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.. 23 AO.
Zudem sind wir berechtigt, Spenden für unsere ideellen Zwecke entgegenzunehmen und nach § 50 Abs. 1 EStDV zu bescheinigen.
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